Seyd nicht gar zu gemein mit vornehmern, aus Furcht der Gefahr, noch mit geringeren, denn es stehet nicht wohl; viel weniger aber mit dem gemeinen Mann, welchen die Unwißenheit dermassen unverschämt machet, daß er, als unempfindlich der Ehre, so man ihm erweiset, sich einbildet, sie komme ihm von Rechtswegen zu.